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FREQUENTIS AG beendet plangemäß Aktienrückerwerb

Der Vorstand der Frequentis AG hat am 17.08.2023 beschlossen, ein Aktienrückerwerbsprogramm gemäß § 65 Abs 1 Z 4 und 8 AktG auf Basis der bestehenden Ermächtigung der Hauptversammlung vom 02.06.2022 durchzuführen. Dieser Beschluss sowie weitere Details zum Rückerwerbsprogramm wurden am 17.08.2023 gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) 596/2014 öffentlich bekannt gemacht.

Der Vorstand der Frequentis AG gibt hiermit bekannt, dass das Rückerwerbsprogramm mit 13. November 2023 plangemäß beendet wurde.

Um die ganze Schlussmeldung zu lesen, klicken Sie bitte auf "Download".

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