FREQUENTIS AG beendet plangemäß Aktienrückerwerb
Der Vorstand der Frequentis AG hat am 17.08.2023 beschlossen, ein Aktienrückerwerbsprogramm gemäß § 65 Abs 1 Z 4 und 8 AktG auf Basis der bestehenden Ermächtigung der Hauptversammlung vom 02.06.2022 durchzuführen. Dieser Beschluss sowie weitere Details zum Rückerwerbsprogramm wurden am 17.08.2023 gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) 596/2014 öffentlich bekannt gemacht.
Der Vorstand der Frequentis AG gibt hiermit bekannt, dass das Rückerwerbsprogramm mit 13. November 2023 plangemäß beendet wurde.
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