Adhoc: FREQUENTIS beschließt Aktienrückerwerb (14:55 Uhr)
Auf Basis der bestehenden Ermächtigung der Hauptversammlung vom 20.09.2019 hat der Vorstand der Frequentis AG heute – vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrats – beschlossen, ein Aktienrückerwerbsprogramm gemäß § 65 Abs 1 Z 4 und 8 AktG durchzuführen.
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