FREQUENTIS AG beendet plangemäß Aktienrückerwerb
Der Vorstand der Frequentis AG hat am 08.04.2021 beschlossen, ein Aktienrückerwerbsprogramm gemäß § 65 Abs 1 Z 4 und 8 AktG auf Basis der bestehenden Ermächtigung der Hauptversammlung vom 20.09.2019 durchzuführen. Dieser Beschluss sowie weitere Details zum Rückerwerbsprogramm wurden am 08.04.2021 gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) 596/2014 öffentlich bekannt gemacht.
Der Vorstand der Frequentis AG gibt hiermit bekannt, dass das Rückerwerbsprogramm mit 06.05.2021 plangemäß beendet wurde.
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